Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2009 - 11 Ta 152/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachprüfungsverfahren bei fehlerhafter Prozesskostenhilfebewilligung; Bestandskraft der Bewilligung bei unveränderten Vermögensverhältnisses; Berücksichtigung einer Abfindungsforderung bei der Bestimmung des einzusetzenden Vermögens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 3; ZPO § 120 Abs. 4 S. 1
Nachprüfungsverfahren bei fehlerhafter Prozesskostenhilfebewilligung; Bestandskraft der Bewilligung bei unveränderten Vermögensverhältnisses; Berücksichtigung einer Abfindungsforderung bei der Bestimmung des einzusetzenden Vermögens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 16.02.2009 - 7 Ca 1111/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2009 - 11 Ta 152/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2003 - 3 Ta 1325/03
Abfindungsleistungen gelten als Vermögen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2009 - 11 Ta 152/09
Zu dem nach § 115 ZPO einzusetzenden Vermögen gehören auch Abfindungen, die an einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses geleistet werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2003, 3 Ta 1325/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2002, 9 Ta 1066/02). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2002 - 9 Ta 1066/02
Abänderung einer Zahlungsbestimmung im Zusammenhang mit bewilligter …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2009 - 11 Ta 152/09
Zu dem nach § 115 ZPO einzusetzenden Vermögen gehören auch Abfindungen, die an einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses geleistet werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2003, 3 Ta 1325/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2002, 9 Ta 1066/02).